- rückbestätigen
- rụ̈ck|be|stä|ti|gen; ich rückbestätige die Buchung, habe die Buchung rückbestätigt
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
rückbestätigen — rụ̈ck|be|stä|ti|gen <sw. V.; hat: die Gültigkeit einer Buchung o. Ä. (bes. einer Flugkarte für den Rückflug) bestätigen: Bitte lassen Sie Ihren Flug spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug r. (FR 21. 3. 98, 9) … Universal-Lexikon
Rückbestätigung — Rụ̈ck|be|stä|ti|gung, die: das Rückbestätigen … Universal-Lexikon
bestätigen — 1. anerkennen, attestieren, beglaubigen, bejahen, bekräftigen, bescheinigen, beschwören, beweisen, bezeugen, einschlagen, erhärten, für richtig/zutreffend erklären, genehmigen, gutheißen, recht geben, rückbestätigen, signieren, testieren,… … Das Wörterbuch der Synonyme